Abschlüsse am Sonderpädagogischen Förderzentrum

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 1 VSO-F).
  • den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 3 VSO-F)


Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufe den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer individuellen Leistungen und Kompetenzen.

Darüber hinaus gibt es für Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule zu erreichen. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst.